Vergleich der Mietspiegel aus den
Oberzentren in Rheinland-Pfalz
Am 29. März
2001 hat der Bundestag mit deutlicher Mehrheit eine Reform des
Mietrechts beschlossen. Für den Gesetzentwurf der
Bundesregierung stimmten 309 Abgeordnete, überwiegend aus den
Reihen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegen die
Vorlage votierten 247 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, vor allem
von CDU/CSU- und FDP-Fraktion. 34 Mitglieder des Bundestages, zumeist
von der PDS-Fraktion, haben sich der Stimme enthalten.
Das Gesetz wird am 1. September 2001 in Kraft treten und verweist zur
Begründung eines Mieterhöhungsverlangen erstmals auf
zwei Arten von Mietspiegel, nämlich auf einen, der von der
Gemeinde oder von Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter
gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558c BGB) und
auf einen sogenannten »qualifizierten Mietspiegel«
(§ 558d BGB), der nach anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von
Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
Wohnungsaustattung:
Gut = mit Bad und mit Sammelheizung
Mittel = mit
Bad oder
mit Sammelheizung
Einfach = ohne Bad und ohne Sammelheizung,